f53 Teilhaberschaft

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Beschreibung
Der Ortsvorsteher kann innerhalb seiner Ortschaft Gebäude an andere Bewohner "überschreiben", sofern die Gebäude nicht aus der Kategorie "Sonstiges" stammen. Durch diese Teilhabe generieren die Inhaber Ansehen in der Bevölkerung - aber auch der Ortsvorsteher steigt im Ansehen, gibt er doch Verantwortung ab.
Status
Gelöscht
Paket
Ortschaftenpa37
Erstellt
Version
Unbekannt
Referenzen