Da man ja nur einen Auftrag annehmen kann sollte es die Möglichkeit geben unter Gewissen Umständen den Auftrag abbrechen zu können um einen anderen anzunehmen. Wenn der Auftraggeber bspw. längere Zeit nicht da war oder ähnliche Situationen.
Sollte einer der genannten Gründe eintreten, so hat der Auftragnehmer die Möglichkeit sich zu beschweren. Der Reichsmarschall kann den Auftrag dann beenden wobei meist ein Teil des Geldes trotzdem oder bei Erfüllung voll bezahlt wird. Ein einseitiges beenden durch den Auftragnehmer würde zu einem Auftragshopping führen, denn sobald ein besserer Auftrag vorhanden ist, beende ich einfach den schlechteren und nehme den besseren an.
Als Auftragnehmer sollte man eben auch nicht alles annehmen.
Corelegend
Sollte einer der genannten Gründe eintreten, so hat der Auftragnehmer die Möglichkeit sich zu beschweren. Der Reichsmarschall kann den Auftrag dann beenden wobei meist ein Teil des Geldes trotzdem oder bei Erfüllung voll bezahlt wird. Ein einseitiges beenden durch den Auftragnehmer würde zu einem Auftragshopping führen, denn sobald ein besserer Auftrag vorhanden ist, beende ich einfach den schlechteren und nehme den besseren an.Als Auftragnehmer sollte man eben auch nicht alles annehmen.