s269 Eigentümer von Gebäuden außerhalb der Ortschaft ermöglichen

Beschreibung
Bestimmte Gebäude, bspw. Tempel, stehen zwar in Ortschaften, haben aber einen starken Bezug zu ortschaftsfremden Entitäten (im Folgenden Fremdentität genannt), in diesem Fall die Glaubensgemeinschaft.
Die Ortschaft kommt zwar für Unterhalts- und Kapazitätskosten auf, aber ohne die Fremdentität hat das Gebäude keine Daseinsberechtigung.
Solche Gebäude haben also einen besonderen Status. Verschwindet die Fremdentität, wird auch das Gebäude im Adler entfernt!
Der Ortsvorsteher wiederum kann das Gebäude wie gewohnt an- und ausschalten, aber nicht löschen - das obliegt der Fremdentität.
Die Fremdentität kann das Gebäude entfernen oder umbenennen, aber dafür nicht an- oder ausschalten. Dort heißt es "öffnen" und "schließen", also ei an- und abschalten der erweiterten Gebäudefunktionen (z.B. Beten im Falle des Tempels).

Kommentare

Boohja

Fremdeigentümer sollten bei Deaktivierung etc. noch benachrichtigt werden.
Sicherstellen, dass es immer nur einen Fremdeigentümer pro Gebäude gibt.
Bei MC-Check "isInBuilding" prüfen, ob der Fremdeigentümer (und der Ortsvorsteher?) das Gebäude aktiviert haben.

Da Du nicht angemeldet bist, brauchen wir einen Anzeigenamen.

Sicherheitsabfrage („reCAPTCHA“)
Status
Abgeschlossen
Paket
Ortschaften
Version
2.1.7 19. November 2018
Erstellt
Referenzen