f20 Teilhaberschaft

Beschreibung
Der Ortsvorsteher kann bestimmte Gebäude zur Teilhaberschaft freigeben. Dadurch wird es anderen Bewohner dieser Ortschaft ermöglicht, Teilhaber des Gebäudes zu werden. Die Bürger schauen meist zu anderen Mitbürgern auf, die sich durch die Teilhabe an der Ortschaftsentwicklung beteiligen.
Status
Abgeschlossen
Paket
Ortschaftenpa37
Erstellt
Version
2.1.4 21. Mai 2018
Referenzen