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Beschreibung
Der Ortsvorsteher kann innerhalb seiner Ortschaft Gebäude an andere Bewohner "überschreiben", sofern die Gebäude nicht aus der Kategorie "Sonstiges" stammen. Durch diese Teilhabe generieren die Inhaber Ansehen in der Bevölkerung - aber auch der Ortsvorsteher steigt im Ansehen, gibt er doch Verantwortung ab.