Das hier ist nur ein Reminder
Eigentlich sollten Ortschaften nur bewohnt werden können, wenn sie die Gründungsphase hinter sich gebracht haben. Das setzt aber den Bau von Produktions- und Versorgungsgebäuden voraus - und der kommt erst mit 2.1.1
Bis dahin soll also die Ausnahmereglung gelten, dass auch Gründungs-Ortschaften bewohnt werden können.
Mit 2.1.1 muss diese Ausnahme wieder zurückgenommen werden!
theDiddie
Wenn ich jetzt einziehen möchte kommt das:In dieser Ortschaft ist leider kein Platz mehr.