Startet man eine Volkszählung, wird ein bei der ersten Volkszählung ein Pauschalbetrag von 120 Dukaten verlangt. Pro Auftragnehmer 30 Dukaten, sowie 30 Dukaten für das System.
Wird der Auftrag letztendlich abgeschlossen, sollten die Auftragnehmer aus besagtem Treuhand-Konto bezahlt werden. Stattdessen bekommt jeder Auftragnehmer 90 Dukaten überwiesen - und zwar vom Arbeitgeber-Konto. Hier ist also etwas doppelt schief gelaufen. Und niemand hat es gemerkt
theDiddie
Ist aber erst seit neuestem so. Bei früheren Volkszählungen hat der überwiesene Betrag gestimmt. Sowohl das was bei der Stadt abgegangen ist als auch das was der Auftragnehmer erhalten hat.