Die Auftragstreuhand ist für den Lohn der Arbeitnehmer verantwortlich. Bei Gebäudeabnahmen wir vor Abschluss des Auftrags geprüft, ob in der Treuhand genug Geld vorhanden ist - wenn nicht, kann man nicht abschließen.
Bei der Volkszählung scheint das nicht zu passieren - man bekommt einfach kein Geld, aber der Auftrag ist abgeschlossen. Siehe Bell, Auftrag 58.