i265 Automatisierung der Ratsgehälter

Beschreibung
Freyrich
Der Gedanke ist die Ratsgehälter vom Bestand des Reichsvermögens abhängig zu machen. Der Rat erhält eine Bezahlung welche nach der Fomle, Beispielsweise (Reischvermögen / 1,5%) / 8 = Gehalt pro Kopf
so bemisst sich das Gehalt nach dem Kapital im Reich und wird quasi gemäß einer erfolgebeteiligung steigen wenn Ratsmitglieder für einen Zuwachs des Vermögens sorgen (Titelkäufe, Privataufträge oder Ähnliches)

Darüber hinaus sinkt das Gehalt bei niedrigem Kapitalbestand automatisch was die Reaktion des Schatzmeisters beschleunigt bzw. automatisiert. Der SM sollte dennoch weiter die Möglichkeit haben diese Funktion auf Wunsch auszusetzen und die bestehende Regelung zu fahren.

Kommentare

Boohja

Und wie sieht es aus mit der Motivation, teure Reichsuafträge einzustellen, wenn man sich dadurch selbst das Gehalt beschneidet?
Ich denke, du musstest bisher nicht so oft die Gehälter anpassen, so bleibt es doch ein theatralischer Schritt, der für viel Aufruhr sorgt, als wenn es sich selbst regulieren würde, oder?

Xlob

Ich finde auch, dass eine Erhöhung/Senkung der Diäten durch jemanden ausgeführt werden sollte, dem man dafür ordentlich ans Bein pinkeln kann und HAL9000 eignet sich eher schlecht dafür. ;)

Andererseits, sehe ich Freyrichs Vorschlag auch eher als RL-Zeit-Erleichterung für den SM. Schließlich kann er die Automatik jederzeit ausstellen und alles manuell machen, er ist also letztlich doch wieder der Verantwortliche.

Wie wäre es denn mit einem Schieberegler, der den Prozentsatz festlegt?

Boohja

Ich halte an meiner Argumentation fest. Die Ämter sind nunmal zeitaufwendiger, aber dafür werden sie auch entlohnt. Bis vor kurzem hatte der Schatzmeister nichts weiter zu tun, als einmal am Tag auf einen Knopf zu drücken. Jetzt muss er mehr im Premium machen, dafür nahezu nichts im Spiel selbst. Und wie gesagt, erfolgen die Gehaltsanpassung eh nur einmal alle X Monate, ein Aufwand, der zu verkraften ist. Prozentuale Beträge werden an andere Stelle eingefügt.

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