Überarbeitung von Clessidors Vorschlag (
#268 )
Gilt für Fraktionen aber auch für Länder.
Partei A kann Partei B den Krieg erklären, unter Angabe von Gründen natürlich. Ist Partei A ein Land, muss auch Partei B ein Land sein.
Wenn die jeweiligen Fraktionen der Länder bereits im Krieg sind, ist der Antrag hinfällig. Befinden sich die Fraktionen in einem anderen Zustand, muss die Fraktion den Krieg bewilligen. Die Entscheidung hat keine direkte Auswirkung auf die Beziehung der Fraktionen.
Sind Partei A und B Fraktionen, wird der Fraktionskrieg ausgerufen. Es können nur die Fraktionsarmeen gegeneinander antreten, nicht die Landesarmeen.
Kriegserklärungen tragen einen Namen, der auch den darauf folgenden Schlachten zugewiesen wird. Da greift Clessidors Idee, die somit bspw. die "Rosenkriege" ermöglichen würde, eine nette Komponente fürs RP. Kriegsberichte können wie gewohnt in Büchern zusammen mit Botenartikel zusammengefasst werden.
Auf gleichem Weg kann auch wieder ein Friedensabkommen zustande kommen.