Der Ortsvorsteher kann Gebäude zur Teilhaberschaft freigeben. Bewohner können sich per ORPA dafür "bewerben". Aktuell sollen daraus spielerisch keine Vorteile entstehen, außer dass das Ansehen für den Teilhaber sowie für den Ortsvorsteher steigen. Etwaige Abgaben oder sonstige Verpflichtungen müssen außerhalb von dieser Funktionalität geregelt werden.