Ortsvorsteher sollen Länder ausrufen können, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Ortschaft umfasst min. X Bewohner
- Ortschaft verfügt über min. Y Gebäude
- Skill Z ist freigeschaltet
Der Ortsvorsteher wird unmittelbar Landesoberhaupt und die jeweilige Ortschaft wird zur Landeshauptstadt.
Das Ausrufen eines Landes kostet A Dukaten aus der jeweiligen Ortschaftskasse