s281 Land ausrufen

Beschreibung
Ortsvorsteher sollen Länder ausrufen können, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:
  • Ortschaft umfasst min. X Bewohner
  • Ortschaft verfügt über min. Y Gebäude
  • Skill Z ist freigeschaltet
Der Ortsvorsteher wird unmittelbar Landesoberhaupt und die jeweilige Ortschaft wird zur Landeshauptstadt.
Das Ausrufen eines Landes kostet A Dukaten aus der jeweiligen Ortschaftskasse

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Status
Abgeschlossen
Paket
Länder
Version
2.1.9 21. März 2019
Erstellt
Referenzen