s285 Lehnsbeziehung zwischen Ortschaft und Land

Beschreibung
Ortschaften können sich (wie auch immer im RP ausgelegt) Ländern unterordnen.
Die Zugehörigkeit hat aktuell noch keine Auswirkungen, es geht nur daurm, die Grundlagen für kommende Funktionen zu schaffen.
Die Initiative geht immer von der Ortschaft aus, das Landesoberhaupt kann etwaige Anfragen annehmen oder ablehnen.

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Status
Abgeschlossen
Paket
Ortschaften
Version
2.1.9 21. März 2019
Erstellt
Referenzen