s313 Rangtitel in Ortschaften

Beschreibung
Ortschaften müssen in der Verwaltung die ersten drei Rangtitel namentlich pflegen (männlein/weiblein).

Bei mehr als zwei Bewohnern skalieren die Dukatenkosten mit der Bewohnerzahl.
Zusätzlich hat jeder der drei Titel einen steigenden Ortschafts-Prestigewert als Voraussetzung (sowie vllt weitere Anforderungen).

Gedanke: spätestens mit Erreichen des dritten Titels wird die überarbeitete Schützlingsabstimmung angestoßen.

Der dritte Titel ist ferner Voraussetzung für bspw. Landesgründung.

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