Ortschaften müssen in der Verwaltung die ersten drei Rangtitel namentlich pflegen (männlein/weiblein).
Bei mehr als zwei Bewohnern skalieren die Dukatenkosten mit der Bewohnerzahl.
Zusätzlich hat jeder der drei Titel einen steigenden Ortschafts-Prestigewert als Voraussetzung (sowie vllt weitere Anforderungen).
Gedanke: spätestens mit Erreichen des dritten Titels wird die überarbeitete Schützlingsabstimmung angestoßen.
Der dritte Titel ist ferner Voraussetzung für bspw. Landesgründung.